Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Ferienwohnungen "Zum Prinzenweg" regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter. Diese werden durch erfolgte Buchung von Ihnen anerkannt, wir bitten Sie, sich diese durchzulesen.
Mit einer Anmeldung / Buchung / Bereitstellung ist der Beherbergungsvertrag abgeschlossen, d.h. sobald die Fereinwohnung bestellt oder zugesagt oder – falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war – bereitgestellt worden ist.
Die genannten Preise entsprechen den von uns bei der Ausschreibung vorliegenden Tarifen.
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, behalten wir uns vor, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
Die Kurtaxe wird von der Stadt Oberhof erhoben und ist nicht in unseren Preisen enthalten.
Diese wird von uns gesondert berechnet und abgeführt.
Rechnungen sind stets am Abreisetag unter Berücksichtigung evtl. Vorauszahlungen zu begleichen. Bei kurzfristigen Anreisen und bei Anreise nach 21.00 Uhr behalten wir uns die Erhebung einer Vorkasse vor. Werden die vereinbarten Vorauszahlungen nicht zum gewünschten Termin (sofern keine Terminangabe, spätestens 50 Tage vor Ankunft) geleistet, entbindet uns dies unmittelbar von den getroffene Vereinbarungen.
Trotz aller Bemühungen sind mögliche Reklamationen nicht auszuschließen. Diese müssen von Ihnen unverzüglich, am besten schriftlich per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder direkt gegenüber dem Vermieter vor Ort gemeldet werden. Sollte das Problem nach einer angemessenen Frist nicht zu Ihrer Zufriedenheit gelöst worden sein, müssen Sie entsprechende Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistung innerhalb eines Monats nach Beendigung der Reise gegenüber dem Vermieter geltend machen.
Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet Sie wie uns zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Reservierte Ferienwohnungen werden Ihnen ab 15.00 Uhr bereitgestellt. Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, behalten wir uns das Recht vor, nicht in Anspruch genommene Fereinwohnungen nach 18.00 Uhr anderweitig zu vermieten.
Es steht Ihnen jederzeit frei, von dem Beherbergungsvertrag zurücktreten. Treten Sie vor dem Datum des Vertragsbeginns zurück, können wir folgende Entschädigung von Ihnen verlangen:
- bis 30 Tage vor Anreise können Sie kostenfrei stornieren
- bei Stornierung des Beherbergungsvertrags 29 bis 14 Tage vor Anreise erheben wir einen Entschädigungsbetrag von 25 %
- bei Stornierung des Beherbergungsvertrags13 bis 1 Tag vor Anreise erheben wir einen Entschädigungsbetrag von 55 %
- bei Stornierung des Beherbergungsvertrags am Anreisetag erheben wir einen Entschädigungsbetrag von80 %
Wir als Vermieter sind nach Treu und Glauben gehalten, die nicht in Anspruch genommene Fereinwohnung nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden. Bis zur evtl. anderweitigen Vergabe der Fereinwohnung sind Sie jedoch verpflichtet, die o. g. Rücktrittskosten zu zahlen.
Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sollten in Ihrem Interesse auf jeden Fall schriftlich erfolgen. Wird die Reise infolge höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen) unmittelbar oder konkret erheblich gefährdet oder beeinträchtigt, so steht uns der Rücktritt vom Vertrag zu. In einem solchen Fall werden die von Ihnen evtl. schon geleisteten Zahlungen in voller Höhe zurückerstattet. Bei Reservierungen für Großveranstaltungen, die auf Grund witterungsbedingter Ursachen nicht stattfinden verhält es sich genauso.
Haustiere dürfen nur in Abstimmung und nach schriftlicher Bestätigung mitgebracht werden.
Andernfalls kann durch uns der Einzug in die Fereinwohnung verweigert werden.
Alle Gäste sind angehalten, sich nach der in der geltenden Hausordnung zu richten.
Das Übertreten der Hausordnung kann einen Verweis aus der Pension nach sich ziehen, ohne dass die Mietsumme ganz oder teilweise erstattet wird.
Der Gerichtsstand im Streitfall ist für beide Parteien Suhl. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen des Beherbergungsvertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Beherbergungsvertrages zur Folge. Druckfehler verpflichten uns nicht.